Sie haben Fragen rund um das KaiserPfalzQuartier? Hier haben wir für Sie die am häufigsten gestellten Fragen schon einmal zusammengetragen und unsere Antworten dazu hinterlegt. Diese Auflistung wird fortlaufend aktualisiert. Des Weiteren beantworten wir hier auch Ihre Fragen, die im Rahmen der Ausstellung „KaiserPfalzQuartier - Goslar baut Zukunft" gestellt wurden. Vielleicht ist die Antwort auf Ihre Frage bereits dabei.
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Fragen zum Entwicklungsprozess des KaiserPfalzQuartiers
Noch zu der Zeit, als der Investor ECE aus Hamburg am Bau eines Shopping-Centers auf dem Areal interessiert war hat der Rat der Stadt Goslar 2012 beschlossen zur Begleitung des Prozesses eine Lenkungsgruppe mit relevanten Interessenvertretern zu gründen. Diese war anschließend ohne Unterbrechung auch im Rahmen der Entwicklung des KaiserPfalzQuartiers aktiv, wurde in ihrer Besetzung entsprechend ergänzt und ist bis heute noch fester Bestandteil des Entwicklungsprozesses.
Darüber hinaus wurde das Städtebauliche Zielkonzept durch das Büro Ackers Morese Städtebau (damals noch Ackers Partner Städtebau) mit Hilfe einer breit angelegten Bürgerbeteiligung erarbeitet und entwickelt. Hierzu fanden unterschiedliche Veranstaltungen statt, in denen Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Ausgestaltung des Konzeptes mitwirken konnten. Hier können Sie den Prozess nochmal im Detail nachvollziehen.
Ferner wurde die Bürgerschaft regelmäßig über Meilensteine im Entwicklungsprozess im Rahmen von Bürgerinformationsveranstaltungen in Kenntnis gesetzt und in diesem Rahmen Gelegenheit für Fragestellungen und zur Diskussion geboten.
Die Ergebnisse aus den beiden in 2019 durchgeführten Architektenwettbewerbe zum Hochbau und zum Stiftsgarten wurden zudem im Goslarer Museum präsentiert, diskutiert und über einen längeren Zeitraum ausgestellt.
In den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und seinem Vorgängergremium wurde und wird zusätzlich im öffentlichen Teil der Sitzung regelmäßig über den Fortschritt und die Herausforderungen im Prozess durch die Verwaltung berichtet.
Wussten Sie, dass die Entscheidung des Investors anstelle eines Museums für Kaiserringkunst eine Multifunktionshalle zu bauen aus dem Wunsch der Stadtgesellschaft heraus erfolgt ist?
Seit der Gründung der Lenkungsgruppe und der Aufnahme ihrer Arbeit in 2013 wurde der Kreis der Mitglieder schrittweise immer wieder ergänzt – je nach Entwicklungsstand und betroffener/ erforderlicher Interessengruppierung.
Heute gehören der Lenkungsgruppe u. a. Vertreter folgender Einrichtungen und Institutionen an: Anwohner, ICOMOS, Goslarer Marketing Gesellschaft, Weltkulturerbe Erzbergwerk Rammelsberg, Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Kulturinitiative Goslar, Arbeitskreis Kultur, Arbeitskreis „resurrectio II“, Stadtführergilde Goslar, Kaufmannsgilde Goslar, pro Goslar, DeHoGa Goslar, Interessengemeinschaft Goslarer Gastgeber, Ev.-luth. Propstei Goslar, Pfarrei St. Jakobus der Ältere, Seniorenvertretung der Stadt Goslar, Schwerbehindertenbeauftragter der Stadt Goslar.
Schon zu Zeiten der Entwicklungsüberlegungen mit der Zielrichtung der Ansiedlung eines Shopping-Centers sollte sich die vom Rat der Stadt Goslar ins Leben gerufene Lenkungsgruppe mit zu berücksichtigenden Fachthemen inhaltlich auseinandersetzen. War anfangs der Einzelhandel ein zentrales Thema ging es später im Zusammenhang mit der Entwicklung des KaiserPfalzQuartiers vielmehr um Fragen der Archäologie und des Denkmalschutzes, das Parkraumkonzept, Wegeverbindungen, die Größe und Funktionalität der Multifunktionshalle, der Inhalte der beiden Wettbewerbsauslobungen etc.
Die Mitglieder der Lenkungsgruppe werden über relevante Themen im Projektfortschritt informiert, z. B. noch bevor es zur Einbringung von Entscheidungsvorlagen in die politischen Gremien kommt. Sie werden zu den Themen gehört, ihre Belange erörtert und nach Möglichkeit bei den Planungen und Entscheidungen berücksichtigt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Planungsprozess eine breite Mehrheit findet und möglichst viele Aspekte der vertretenen Interessengruppen auch einfließen.
So wurde z. B. nach der Vorstellung des städtebaulichen Zielkonzeptes und des Resümees, als Ergebnis der städtebaulichen Untersuchung und späterem Bestandteil des städtebaulichen Gutachtens, die in der Lenkungsgruppe Entwicklung KaiserPfalzQuartier vertretenen und beteiligten Institutionen, Gruppen und Verbände um eine schriftliche Stellungnahme und Einschätzung zum Zielkonzept gebeten. Die daraufhin erfolgten Rückmeldungen flossen in die sich anschließende politische Beschlussfassung mit ein.
Das Städtebauliche Zielkonzept wurde erstmals vom Büro Ackers Partner Städtebau (heute Ackers Morese Städtebau) erstellt und 2016 in seiner Sitzung am 20.12.2016 anhand der Sitzungsvorlage Nr. 2016/356 zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Zielkonzept ist die Zusammenfassung und das Ergebnis des vorangegangenen Bürgerbeteiligungsprozesses.
Aufgaben des städtebaulichen Gutachtens sind die Integration des Entwicklungsareals in das funktionale und städtebauliche Gefüge der Altstadt und die strukturelle Aufwertung des Umfelds. Bei der Projektplanung galt es die herausragende stadt- und kulturgeschichtliche Bedeutung der Kaiserpfalz mit besonderer Sorgfalt zu berücksichtigen. Das Zielkonzept hat sich mit einer Vielzahl an planungsrelevanten Aspekten auseinandergesetzt (Nutzungsarten, Wegeverbindungen, verkehrliche Aspekte, historische und denkmalrechtliche Rahmenbedingungen, etc.) und letztlich im Ergebnis eine Grundlage für die weiteren Überlegungen und Planungen geliefert.
Hier können Sie sich das Zielkonzept aus dem Jahr 2016 ansehen.
Anhand dieser zusammenfassenden Präsentation können Sie die Entwicklung des Städtebaulichen Zielkonzeptes noch einmal nachvollziehen.
Im Jahr 2022 erfolgte eine Fortschreibung des ursprünglichen Städtebaulichen Zielkonzeptes und trägt den in der Zwischenzeit vorangeschrittenen veränderten Planungsgrundlagen Rechnung. Das Zielkonzept aus dem Jahr 2022 sehen Sie hier.
ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) nimmt Aufgaben als Berater-Organisation der UNESCO gemäß der Welterbekonvention von 1972 wahr. Das Deutsche Nationalkomitee von ICOMOS setzt sich auf überregionaler und internationaler Ebene für die Erhaltung von Denkmälern, Ensembles und Kulturlandschaften ein. Vertreter von ICOMOS gehören von Beginn an der Lenkungsgruppe Entwicklung KaiserPfalzQuartier an und waren auch als Fachpreisrichter bzw. Sachverständige bei beiden Architektenwettbewerben in den Preisgerichten vertreten.
Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) hat als Sonderorganisation der Vereinten Nationen die Aufgabe, durch Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation zur Erhaltung des Friedens und der Sicherheit beizutragen. Sie hat ihren Sitz in Paris. Alle Welterbestätten in Deutschland stehen aufgrund ihres außergewöhnlichen universellen Werts für die Menschheit unter besonderem Schutz. Die Anerkennung als Welterbe ist jedoch kein Selbstzweck, sondern in erster Linie Auftrag, den langfristigen Erhalt der Stätte, deren nachhaltiges Management und ihre Vermittlung an die Öffentlichkeit sicherzustellen.
Die sensible Lage des Entwicklungsareals mitten im Weltkulturerbe Altstadt von Goslar, zu Füßen der Kaiserpfalz, an historischer Stätte der Stadtbefestigungsanlagen machte es unabdingbar in diesem Kontext ein gesichertes Einvernehmen mit den Weltkulturerbeinstitutionen ICOMOS und UNESCO herbeizuführen.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Goslar Anfang Januar 2020, nach der Durchführung der beiden Architektenwettbewerbe einen umfassenden Bericht zur Projektentwicklung und geplanten Vorhabensumsetzung „KaiserPfalzQuartier“ unter Einbindung des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, über das Auswärtige Amt an die UNESCO in Paris gesandt.
Im Ergebnis wurden der Stadt Goslar durch die UNESCO zwei Technische Prüfungsberichte der ICOMOS übermittelt, in denen final zum Ausdruck gebracht wurde, dass ICOMOS die Entscheidung der Stadt Goslar das Gebiet der Kasernengebäude und den Parkplatz neu zu gestalten, um diese den Zielen der Stadt hinsichtlich einer touristischen Entwicklung anzupassen als voll und ganz akzeptabel bezeichnet und sehr begrüßt.
Der Gesamtprozess KaiserPfalzQuartier besteht aus einer Vielzahl an einzelnen Entwicklungsprozessen, die durchaus aufeinander aufbauen, sich gegenseitig bedingen oder aber eben auch zeitlich parallel zu einander verlaufen.
Das Städtebauliche Gutachten, welches mit einer breiten Bürgerbeteiligung entwickelt wurde war als Grundlage wesentlich für die darauf aufsetzenden weiteren Planungen und wurde in einem gut anderthalb jährigen Prozess sorgfältig Schritt für Schritt bis zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Goslar erarbeitet.
Einen größeren zeitlichen Anteil nahmen aufgrund der exponierten Lage des Entwicklungsareals mitten in den historischen Wallanlagen die Gespräche zum Thema Denkmalschutz und Archäologie in Anspruch. Es galt zusammen mit dem Investor ein abgestimmtes Konzept mit den Verantwortlichen der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Welterbebeauftragten, dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege und ICOMOS für jeden einzelnen Teilbereich (Hochbauten, Stiftsgarten, ehemaliger BGS-Sportplatz und Mitarbeiterparkplatz) zu entwickeln und einen angemessenen Umgang mit den bekannten vorhandenen und den evtl. neu zu entdeckenden Resten der historischen Befestigungsanlagen zu vereinbaren. Und auch die Berichterstattung gegenüber der UNESCO über das Land Niedersachsen und das Auswärtige Amt und der sich anschließende Austausch zum Vorhaben war sehr zeitintensiv.
Viel Raum und viel Zeit wurde auch für das Thema „Bus- und Pkw-Parken“ aufgewandt. Neben diversen Gutachten und zahlreichen Diskussionen in der Lenkungsgruppe sowie Gesprächen mit einzelnen Interessengruppen wurden eine Reihe an unterschiedlichen Ideen, Konzepten und Lösungsansätzen entworfen, geprüft und bewertet. Allein dieser Prozess hat die Beteiligten bis in das Jahr 2023 hinein beschäftigt, um zu einer möglichst breiten tragfähigen Kompromisslösung zu kommen.
Die Grundidee des bereits final in 2016 erarbeiteten städtebaulichen Zielkonzepts mit seiner Raumtypologie und Erschließung sollte weiterentwickelt werden. Es sollten Lösungsansätze für das Gesamtvorhaben erarbeitet werden, die der städtebaulich exponierten Lage und der hochwertigen denkmalgeschützten Nachbarschaft Rechnung tragen. Dabei galt es, die zukünftige Bebauung verträglich zum Welterbe-Status zu gestalten.
Durch die Neugestaltung des heutigen Domplatzes soll eine gestalterische Verbesserung und funktionale Aufwertung als urbaner Freiraum des KaiserPfalzQuartiers erreicht werden. Entsprechend seiner ursprünglichen historischen und religiösen Bedeutung galt es, das UNESCO-Weltkulturerbe Kaiserpfalz sichtbarer und erlebbarer in der öffentlichen Wahrnehmung erscheinen zu lassen, die Geschichte bzw. die mittelalterlichen Strukturen erlebbar zu machen und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Durch die konkurrierende Erarbeitung erster Ideen durch die Büros und deren Vergleich wurden Stärken und Schwächen feststellbar. Ein unabhängiges Gutachtergremium aus Fach- und Sachgutachtern sicherte schließlich die objektiv beste Lösung.
Zu diesem Zweck wurden bei beiden Wettbewerben renommierte Architekturbüros aufgefordert, sich an dem Wettbewerb zu beteiligen. Die sehr unterschiedlichen und facettenreichen Wettbewerbsbeiträge der einzelnen Büros haben den Preisgerichten in beiden Fällen eine Vielfalt an gestalterischen Möglichkeiten vor Augen geführt und die Entscheidung letztlich nicht leicht gemacht. Alle Entwürfe hatten eine hohe Qualität und Ausdrucksstärke gemein.
Am Ende haben die Juroren in jeweils fast ganztägigen Sitzungen miteinander um den besten Beitrag gerungen und sind in beiden Wettbewerben zu einmütigen Ergebnissen gekommen, die für den Hochbauwettbewerb das Büro Nieto Sobejano Arquitectos und für die Freiraumwettbewerb das Büro nsp landschaftsarchitekten stadtplaner PartGmbB schonhoff schadzek depenbrock zum Sieger kürten.
Bei Neubauten ist aus bauordnungsrechtlicher Sicht das Thema der Barrierefreiheit gesetzlich geregelt und vorgegeben und muss im Rahmen des Bauantragsverfahren vom Bauherren berücksichtig und nachgewiesen werden.
Bei den Überlegungen und Entwicklungen im Außenbereich begleitet das Thema der Barrierefreiheit selbstverständlich ebenfalls die Planer und Architekten. Allerdings ließe sich eine durchgängige Barrierefreiheit auf direkten Wegen im Entwicklungsareal aufgrund der massiven Höhenentwicklung – wir reden von rund 15 m Höhenunterschied vom Fußweg vor der Domvorhalle bis hoch zur Werenbergstraße auf Höhe des städtischen Verwaltungsgebäudes – nur mit erheblichem baulichen Aufwand darstellen. Für entsprechende Maßnahmen (z. B. Rampen) fehlt zusätzlich auch aufgrund des räumlich sehr begrenzten Flächenangebots teilweise schlicht der Platz.
Im Ergebnis wird es bei der Realisierung des Vorhabens an einigen Geländeübergängen, wie z. B. von der Werenbergstraße hinunter auf das zukünftige Forum im KaiserPfalzQuartier keine direkte barrierefreie Wegeverbindung geben können. Wie in diesem Fall wird es an einigen Stellen auf dem Areal weiterhin erforderlich bleiben, längere Wege zu nutzen.
Fragen der Besucherinnen und Besucher der Ausstellung zum KaiserPfalzQuartier „Goslar baut Zukunft" im MachMit!Haus
In Gesprächen zwischen dem Investor und damit dem Bauherren und der Stadt Goslar wird auch dieses Thema in mehreren Varianten diskutiert, um die effektivste und vor allem wirtschaftlichste Konstellation zu erarbeiten, die aber auch den (kommunal-) rechtlichen Vorgaben entspricht. Denkbar wäre der Betrieb durch eine allein städtische oder eine gemeinsame gemeinnützige Gesellschaft, die auch das Eigentum am Grundstück der Multifunktionshalle halten würde. Der Stadt Goslar ist es dabei wichtig, in geeigneter Form Einfluss auf den Betrieb und die Spielstätte nehmen zu können. Dies gilt insbesondere, weil mit der Aufnahme der Multifunktionshalle als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung in die Städtebauförderung die Zweckbindung der Fördermittel gewahrt werden muss.
Neben der auf dem Entwicklungsareal geplanten Tiefgarage werden für entsprechende Veranstaltungen sowohl Fahrrad- als auch Pkw-Stellplätze auf dem geplanten Parkplatz hinter den beiden Verwaltungsgebäuden (Amtsgericht und Stadtverwaltung) zur Verfügung stehen.
Der Rat der Stadt Goslar hat mit seiner Sitzungsvorlage Nr. 2018/213 Entwicklung KaiserPfalzQuartier: "Größenordnung Veranstaltungshalle" beschlossen, dass von den drei durch ein Architektenbüro untersuchten Größenordnungen die Variante mit 500 Sitzplätzen realisiert werden soll. Im Herbst 2022 haben die politischen Vertreter im Rahmen der Behandlung der Mitteilung der Verwaltung Nr. 2022/194 „Entwicklung KaiserPfalzQuartier; hier: Funktionaler Anpassungsbedarf der Planungen für die Stadthalle“ erneut bekräftigt, dass die Anzahl von 500 Sitzplätzen nicht unterschritten werden darf. Den Planern wurde zudem ins Lastenheft geschrieben, dass bei Stehveranstaltungen die maximale Besucherkapazität des Saales auf 800 Personen auszulegen ist.
Die Objekte befinden sich im Privateigentum und es ist vorgesehen, beide Häuser wieder in Betrieb zu nehmen. Verschiedene Aspekte stehen jedoch einem schnellen Wiederaufnehmen des Betriebs im Wege. Die Stadt Goslar steht im direkten Austausch mit dem Eigentümer und unterstützt ihn bei den geplanten Investitionsvorhaben soweit es möglich ist. Allerdings kann die Stadt Goslar keinen direkten Einfluss auf die bestehenden Eigentumsrechte nehmen und somit die Vorhaben im Einzelnen auch nicht beschleunigen. Gemeinsames Ziel von Politik, Stadtverwaltung und Eigentümer ist es aber, die traditionsreichen Hotels wieder zu beleben und damit auch das Erscheinungsbild rund um den Marktplatz und die Marktkirche zu verbessern.
Zum jetzigen Zeitpunkt existiert noch keine Detailplanung für den Stiftsgarten. Der Siegerentwurf des Büros „nsp landschaftsarchitekten stadtplaner PartGmbB“ aus Hannover sieht neben einer Freifläche, die den Standort der ehemalige Stiftskirche wiedererlebbar machen wird auch eine umgebende Begrünung durch die gezielte Setzung von ergänzenden Bäumen sowie Staudenpflanzen vor. Sitzgelegenheiten sind sowohl im Bereich der Freifläche als auch im durch Bäume beschatteten Teil des Stiftsgartens vorgesehen. Konkrete Aussagen zu Flächengrößen oder Pflanzenarten lassen sich erst treffen, wenn die Detailplanung vorliegt.
Es ist einerseits vorgesehen, so viele Bäume wie möglich aus dem bereits vorhandenen Bestand zu erhalten und diesen durch zusätzliche Setzungen zu ergänzen. Die Visualisierung des Wettbewerbsentwurfs kann und will dabei nur einen Eindruck vermitteln, wie das Areal einmal aussehen könnte. Sie erhebt dabei keinen Anspruch auf eine Abbildung des tatsächlichen späteren Aussehens der Begrünung.
Nein, bei den Überlegungen und Planungen zur Veranstaltungshalle war insbesondere das Thema Theateraufführungen ein wesentlicher Aspekt. Immerhin wurde die ursprüngliche Planung eines Kunstmuseums auf Wunsch der Öffentlichkeit und der Politik zugunsten einer multifunktionalen Halle u. a. als Ersatz für das kurz zuvor geschlossene Odeon-Theater aufgegeben. Ein wesentliches Ziel war von Anfang an, dem Theater für Niedersachsen (TfN) in Goslar wieder ein Spielstätte anbieten zu können. Mit den Verantwortlichen des TfN haben vor diesem Hintergrund auch eine Reihe an Gesprächen stattgefunden, um die Anforderungen und Voraussetzungen und auch die erforderliche Mindestgröße für die zu planende Spielstätte abzustimmen. Sowohl in den politischen Beschlüssen als auch später in den Auslobungsunterlagen zum Hochbauwettbewerb spielt das Thema Theater als vorzusehende Nutzungsart dementsprechend eine zentrale Rolle.
Die Veranstaltungshalle wurde ganz im Gegenteil auch für die Aufführung von Musicals – allerdings ohne Orchestergraben – geplant. Diese Nutzungsoption war neben einer Vielzahl an weiteren Veranstaltungsformaten ein Bestandteil der von der TesCom in Abstimmung mit der Stadt Goslar beauftragten Auslobung des Architektenwettbewerbs.
Die Situation, wie wir sie in Goslar vorfinden ist nicht mit dem Humboldt-Forum im Berliner Schloss vergleichbar. Es gibt auf dem Areal des Vorhabens kein zerstörtes historisch bedeutsames Gebäude, dass rekonstruiert werden könnte. Gleichzeitig würde eine historisierende Bebauung ohne konkreten Bezug zu einer vorangegangenen Bebauung zu einer Geschichtsverfälschung führen. Grundgedanke bei der Entwicklung war es vielmehr, dass auch unsere Zeit sich in der Geschichte der Stadt Goslar abbildet.
Das Baufeld für die geplante Stadthalle sowie das Hotel an der Kaiserpfalz befindet sich auf den Grundrissen der früheren die ehemalige Stiftskirche umgebenden Kuriengebäude und auf den mittelalterlichen Wallanlagen mit Stadtmauer und Feldmauer sowie dem Stadtwall mit Graben, Türmen und Bollwerken. So ist dieser Ort zwar von großer historischer Bedeutung, aber die historische kleinteilige und vielfältige Bebauung nicht im Sinne einer Konstruktion für eine Stadthalle oder ein Hotel geeignet.
Bei Bauaufgaben im Kaiserpfalzbezirk gelten höchste Qualitätsanforderungen an die Gestaltung insgesamt und an die Architektur im Besonderen. Hierzu wurde durch die TesCom ein Architekturwettbewerb mit international tätigen Architekten ausgelobt. Ziel ist es, eine Architektur zu schaffen, die souverän genug ist sich im Umfeld der Kaiserpfalz zu behaupten und gleichzeitig zurückhaltend maßvoll als Gegenüber der Kaiserpfalz. Unsere Zeit soll eine angemessene und hochwertige Spur in der Geschichte der Stadt Goslar hinterlassen. Der Ort wird zukünftig auch durch den Kontrast mittelalterlicher und zeitgenössischer Architektur leben.
Die Bereiche rund um die geplanten Hochbauten (Hotel und Veranstaltungshalle) sollen wie folgt gestaltet werden: die Flächen östlich bis zum Hotel Hubertus Hof und südlich bis zur historischen Feldmauer werden überwiegend als Grünanlage bzw. Gartenanlage gestaltet. Die Fläche westlich bis an das Verwaltungsgebäude der Stadt Goslar heran wird einerseits der Anlieferung der Veranstaltungshalle dienen und andererseits als neue Wegeverbindung zwischen der Werenbergstraße durch das KaiserPfalzQuartier in Richtung Innenstadt ausgestaltet werden. Die Fläche vor dem Hotel, der Veranstaltungshalle und dem Gebäude des Amtsgerichts – das sogenannte Forum – stellt zum einen das Entrée zur Veranstaltungshalle dar und soll zukünftig die Möglichkeit für Freiluftveranstaltungen und eine Außengastronomie bieten. Das Forum wird zudem in Teilen begrünt sein.
Sprechen Sie uns gern direkt an, entweder per Mail unter „kaiserpfalzquartier@goslar.de“ oder verwenden Sie unsere hinterlegten Kontaktdaten. Gern stellen wir darüber hinaus weitere Kontakte her.
Die Entwürfe aus dem Architektenwettbewerb stellen zunächst eine Grobplanung anhand der Auslobungsunterlagen dar. Aktuell sind der Investor, das Architektenbüro, die Stadt Goslar, die Projektleitung und weitere hinzugezogene Experten mit der Fein- und Detailplanung u. a. auch der Raumeinteilung im Backstagebereich beschäftigt, um ein zweckentsprechendes und multifunktionales Raumangebot für die angedachten Veranstaltungsformate zu entwickeln.
Die Lieferzufahrt zum Hotel ist im Bereich der heutigen Grundstückszufahrt von der Wallstraße aus etwas versetzt links neben dem zukünftigen Hoteleingang und der Tiefgarageneinfahrt vorgesehen.
Die Zufahrt für die Anlieferung zur Veranstaltungshalle wird sich zwischen der Halle und dem heutigen Verwaltungsgebäude der Stadt Goslar befinden.
Die Bühnentechnik wird derzeit entsprechend der vorgesehenen Veranstaltungsformate und Nutzungsmöglichkeiten durch einen Fachplaner konzipiert und geplant, dabei geht es z. B. um Details für eine szenentechnische Beleuchtungs- und Beschallungsanlage, um die medientechnische Ausstattung und die Bühnenmaschinerie. Erklärtes Ziel ist es, dass die Veranstaltungshalle technisch ihrem multifunktionalen Anspruch gerecht wird und Veranstaltern bei der Ausrichtung ihrer Formate größtmögliche Flexibilität einräumt.
Die Höhe der Rampe – also die Höhe gegenüber der 1. Zuschauerreihe – ist mit ca.1m geplant, die Höhe über der Bühnenfläche bis zur höchsten Position der Zugstangen der Obermaschinerie wird ca.10 bis 11 m betragen. Angaben zur Höhe der Kulissen für einzelne Veranstaltungen können nicht gemacht werden, da diese vom Veranstalter des jeweiligen Gastspiels oder Events vorgehalten und mitgebracht werden.
Die Anordnung und Anzahl der Zugstangen in der Obermaschinerie sind für die Größe der Szenenfläche passend geplant, um die Anforderungen der verschiedensten Veranstaltungsarten zu erfüllen.
In der geplanten Veranstaltungshalle wird es nicht zur Lagerung von Kulissen kommen, da diese vom jeweiligen Veranstalter des Gastspiels oder Events mitgebracht werden. Es ist eine Grundausstattung an Vorhängen u. ä. geplant, um den Zuschauerbereich oder den Bühnenraum der Veranstaltung anpassen zu können.
Lagerräume für z. B. Vorhänge, Stühle, Bühnenpodeste, Scheinwerfer u. ä. sind ebenfalls entsprechend eingeplant.
Die Planungen sehen einen Werkstattplatz für Reparaturen der Betriebs- und Veranstaltungstechnik vor.