BürgerbegehrenGoslar stimmt mehrheitlich für die finanzielle Beteiligung der Stadt am Bau der Veranstaltungshalle.
Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren

Am 07. April 2024 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bei einem Bürgerentscheid die Möglichkeit, über eine finanzielle Beteiligung der Stadt Goslar an den Baukosten beim Neubau der Veranstaltungshalle im Kaiserpfalzquartier zu entscheiden.

Damit Sie Ihre Entscheidung, wie Sie am 07. April 2024 abstimmen vorbereiten und besser abwägen können, kommen hier beteiligte Akteure zu Wort: Die Stadt Goslar erläutert, warum der Rat sich mehrheitlich für den Bau einer Veranstaltungshalle und einer finanziellen Beteiligung an den Baukosten entschieden hat, die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens legen dar, welche Gefahren sie bei dieser finanziellen Beteiligung für die Stadt sehen und die Fraktionen sowie die fraktionslosen Mitglieder des Rates der Stadt Goslar machen ihre Positionen vor dem Hintergrund des Stadtentwicklungsprojektes deutlich.

Nutzen Sie Ihr demokratisches Recht auf Mitbestimmung und nehmen Sie am Bürgerentscheid am 07. April 2024 teil!

„Sind Sie beim Neubau der Veranstaltungshalle im Kaiserpfalzquartier gegen eine finanzielle Beteiligung der Stadt an den Baukosten?“

So lautet die Frage beim Bürgerentscheid am Sonntag, 07. April 2024, die die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Goslar mit Ja oder Nein beantworten sollen.

HINTERGRUND

Mit Schreiben vom 06. März 2023 wurde im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der Veranstaltungshalle im KaiserpfalzQuartier ein Bürgerbegehren nach § 32 des Niedersächsischen Kommunal- verfassungsgesetzes (NKomVG) angezeigt. In wichtigen Angelegenheiten können Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt.

SACHFRAGE

Als vertretungsberechtigte Personen der Antragsteller begehren Frau Anke Berkes und Herr Detlef Vollheyde folgende Sachentscheidung:

„Sind Sie beim Neubau der Veranstaltungshalle im KaiserPfalzQuartier gegen eine finanzielle Beteiligung der Stadt an den Baukosten?“

BEGRÜNDUNG

Als Begründung im Sinne des § 32 Abs. 3 S. 2 NKomVG führen die Antragsteller aus:

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens begrüßen die beabsichtigte Entwicklung des Pfalzquartiers. Rechte und Pflichten zwischen Investor und Stadt wurden in der Entwicklungsvereinbarung vom Dezember 2017 geregelt. Im Rahmen der Ratsvorlage erfolgte eine Einschätzung der Zukunfts-fähigkeit einschließlich einer wirtschaftlichen Bewertung. Die Stadt ging von keinen Auswirkungen auf den Haushalt und keiner Mittelbereitstellung aus. Die finanziellen Mehrkosten für den Neubau sollen nun durch die Stadt Goslar, die im aktuellen Haushaltsjahr 2023 ein Minus von 9,79 Mio. Euro ausweist, getragen werden. Bei den Betriebskosten, die mangels Betreiberkonzept nur grob geschätzt wer-den können, soll der Hauptanteil und das wesentliche Kostenrisiko ebenfalls bei der Stadt liegen. Wir sind überzeugt, dass die finanzielle Beteiligung an den Investitionskosten für den Neubau der Veranstaltungshalle sowie an den jährlichen Betriebskosten die Stadt überfordert. Es ist zu befürchten, dass dies zu Lasten der Pflichtaufgaben wie z.B. Schulen, Kindergärten, Feuerwehr, Straßen und damit zu Lasten der Daseinsvorsorge für die Bürger:innen geht. Oder dass freiwillige Aufgaben, wie z. B. Zuschüsse an Vereine, eingeschränkt werden. Deshalb fordern wir den Verzicht auf die finanzielle Beteiligung der Stadt am Bau der Veranstaltungshalle."

ABSTIMMUNG UND BETEILIGUNG

Bürgerbegehren/Bürgerentscheide sind ein Stück direkter Demokratie, wie sie das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz vorsieht. Sie, liebe Goslarerinnen und Goslarer, haben es somit selbst in der Hand, wie die Antwort auf die eingangs erwähnte Frage ausfallen wird. Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Abstimmungstag 16 Jahre alt sind, im Abstimmungsverzeichnis stehen oder einen Abstimmungsschein haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Stadt Goslar haben. Ferner müssen Abstimmungsberechtigte Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU besitzen und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Für Rückfragen im Zusammenhang mit Ihrer Abstimmungsberechtigung oder zum Abstimmungsvorgang wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 05321/704-300 oder per E-Mail unter wahlen(at)goslar.de an das Wahlbüro der Stadt Goslar.

TERMIN UND ABLAUF

Das Votum kann am Sonntag, 07.April 2024, von 8 bis 18 Uhr abgegeben werden – in dem Abstimmungsraum, der mit den Benachrichtigungskarten (Versand ab dem 04. März 2024) mitgeteilt wird. Man kann aber auch Briefabstimmungsunterlagen beantragen und vorab per Brief (ab dem 07. März 2024 online und ab dem 11. März 2024 persönlich im Wahlbüro im Foyer des Rammelsberghauses, Rammelsberger Straße 2, 38640 Goslar) abstimmen.

Die Auszählung der Ergebnisse wird am Abstimmungstag ab 18 Uhr vorgenommen und anschließend im Internet veröffentlicht.

VORAUSSETZUNG DES BÜRGERENTSCHEIDS

Damit es überhaupt zu dem Bürgerentscheid kommen konnte, mussten die Vertreter des Bürgerbegehrens fristgerecht mindestens 4.009 Unterschriften – gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes – vorlegen. Tatsächlich wurden 4.464 gültige Unterschriften bei der Stadtverwaltung eingereicht. Verbindlich ist der Bürgerentscheid, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten der Stadt Goslar beträgt. Dies sind mit Bezug auf die jüngste Kommunalwahl 8.018 Stimmen.

Plakat der Ausstellung zum Bürgerbegehren KaiserPfalzQuartier

Informationen und Fakten

Die Veranstaltungshalle

Mehr Informationen zur Veranstaltungshalle finden Sie unter dem Punkt Architektur.

Die Finanzierung des städtischen Anteils an den Baukosten

Die Finanzierung des städtischen Anteils an den Baukosten

1.) für die Umsetzung des Bauvorhabens wird eine Projektgesellschaft gegründet, sodass Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann
2.) um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten wird der ursprünglich zu Grunde gelegte Zinssatz von 3,7% für die Berechnung beibehalten. Aktuelle Angebote weisen einen Zinssatz von 3,1% aus.

 

Hier finden Sie die Tabelle zum Download.

Die Leistungsfähigkeit der Stadt Goslar

Die Stadt Goslar kann sich die Beteiligung an den Baukosten leisten:

  • Die Stadt Goslar besitzt die finanzielle Leistungsfähigkeit, anhand einer mehrjährigen, dem Baufortschritt angepassten Finanzplanung und unter Berücksichtigung von Kreditfinanzierungskosten die anteiligen Baukosten für die Veranstaltungshalle in den jeweiligen Haushaltsplänen als Investition abzubilden und aufzubringen.
  • Das aktuelle Haushaltsvolumen der Stadt Goslar für das Haushaltsjahr 2024 beträgt 143.599.100 Euro.
  • In den letzten zehn Jahren hat sich der Schuldenstand im Vergleich zum Jahr 2014 um etwas mehr als 19,8 Millionen Euro reduziert.
  • Seit 2016 wurden die jährlichen Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt knapp 23,5 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen.
  • In den zurückliegenden Jahren wurden Investitionen in nicht unerheblichem Umfang für ebenfalls große Projektvorhaben in der Stadt (z. B. Rathaus Goslar 9,1 Mio. Euro, Kulturmarktplatz 8,5 Mio. Euro) getätigt, ohne dass dabei Investitionen in die städtische Infrastruktur (z. B. Brand- und Bevölkerungsschutz rd. 5 Mio. EUR, Kindertagesstätten rd. 2,8 Mio. EUR, Straßensanierung rd. 7,4 Mio. EUR – jeweils in den Jahren 2023 und 2024) und freiwillige Leistungen unterblieben sind.
  • Für die Mehrzweckhalle in Hahndorf stehen Haushaltsmittel in Höhe von 3,8 Mio. EUR und für die Mehrzweckhalle in Oker Haushaltsmittel in Höhe von 5,9 Mio. EUR zur Verfügung.
  • Unter Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Fördermittel aus der Städtebauförderung in Höhe von bis zu 3,2 Mio. EUR und der finanziellen Unterstützung durch den Investor in Höhe von 6,5 Mio. EUR würde nach jetzigem Stand der Dinge der Anteil an den Baukosten für die Veranstaltungshalle bei netto 12,5 Mio. EUR inkl. Kreditfinanzierungskosten betragen. Je nachdem, ob der zugesagte Betriebskostenzuschuss durch den Investor in Höhe von 200.000 EUR pro Jahr über einen Zeitraum von 20 Jahren kapitalisiert als zusätzlicher Baukostenzuschuss in Höhe von 4 Mio. EUR eingesetzt werden sollte, könnte sich der Anteil der Stadt auf unter 8,5 Mio. EUR reduzieren (zeitgleiche Reduzierung der Kreditfinanzierungskosten)

Das Parkraumkonzept

Mehr Informationen zum Parkraumkonzept finden Sie unter dem Punkt Architektur.

Das KaiserPfalzQuartier bringt als Gesamtvorhaben viele Vorteile für Goslar

  • Das KaiserPfalzQuartier besitzt das Potential, um sich als zusätzlicher touristischer Anziehungsort - nicht nur für Architekturfans – zu etablieren.
  • Das Hotel mit der Freigeist-Gruppe als dem designierten Betreiber steht nicht nur für 50 neue Vollzeitarbeitsplätze, sondern wird u. a. mit ihrer besonderen Art der regionalen Gestaltung der Innenausstattung auch neue Besuchergruppen nach Goslar locken.
  • Die Goslarer Unternehmen werden von dem neuen Tagungsort und dem zusätzlichen Hotelangebot profitieren, wenn es um Geschäftskontakte oder geschäftliche Veranstaltungen im Großen wie im Kleinen geht.
  • Das Tagungsgeschäft in Goslar wird durch die vielfältigen Möglichkeiten, die Halle und Hotel einzeln oder in Kombination bieten, neue Angebote kreieren und damit neue Nutzerkreise schaffen können.
  • Tagungsanfragen, die bereits heute bei der Goslarer Marketinggesellschaft eingehen, aber aufgrund fehlender Kapazitäten und Angebote nicht bedient werden können, haben zukünftig die Chance, in Goslar einen geeigneten Veranstaltungsort zu finden.
  • Der Verkehrsgerichtstag kann auf Sicht mit diesem zusätzlichen Angebot in Goslar gehalten werden.

Die geplante Veranstaltungshalle ist ein Mehrwert für Goslar

Die geplante Veranstaltungshalle ist ein Mehrwert für Goslar
  • Aufgrund der Multifunktionalität und der sehr guten Ausstattung bieten sich auch für die Goslarer Stadtgesellschaft wieder und auch völlig neue vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
  • Potentielle Nutzerinnen und Nutzer könnten sein: Goslarer Schulen und Vereine, Verbände und Institutionen, Gruppierungen aller Altersklassen der Stadtgesellschaft, Kulturinteressierte und Kulturschaffende, Theater-/ Schauspiel- und Musikliebende, Goslarer Wirtschaftsunternehmen, die TU-Clausthal mit dem Studiengang Digital Technologies, Veranstalter von Messen, Tagungen, Ausstellungen, kulturellen Aufführungen und so weiter.
  • Die Veranstaltungshalle mit dem davorliegenden Forum und dem als Grünanlage gestalteten Stiftsgarten könnte sich in Zukunft zu einem zentralen Treffpunkt der Goslarer Stadtgesellschaft entwickeln, ein Begegnungsort mit hoher Aufenthaltsqualität, ein neuer Raum für die Goslarer Bürgerinnen und Bürger eng verbunden mit der eigenen Stadtgeschichte und dem Wahrzeichen der Stadt – der Kaiserpfalz

Die geplante Veranstaltungshalle ist in Größe und Ausstattung ideal für Goslar

  • Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Auslobung des Architektenwettbewerbs wurden mit Blick auf die Größe, den Zuschnitt und die Ausstattung der vorgesehenen Veranstaltungshalle zahlreiche Expertengespräche mit Hallenbetreibern, Veranstaltern und potentiellen Nutzern geführt.
  • Daraus ergab sich eine Empfehlung für die Größenordnung der Halle für bis zu 450 Sitzplätzen.
  • Neben den direkten Anforderungen an das Gebäude mussten auch Restriktionen, die das Entwicklungsgelände mit sich bringen Berücksichtigung finden, wie z. B. Vorgaben von ICOMOS und der UNESCO, um das Weltkulturerbe zu schützen hinsichtlich maximaler Bauhöhen im Vergleich zu den Kasernen und der Kaiserpfalz, Festlegung von Tabuzonen, in denen nicht gebaut werden darf, schützenswerte archäologische Funde, die zu erhalten sind, aber auch einzuhaltender bauordnungsrechtlicher Nachbarschaftsschutz.
  • Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte hat der Rat der Stadt Goslar der Empfehlung der Stadtverwaltung folgend am 11.09.2018 beschlossen, die Planungen für die Veranstaltungshalle auf der Grundlage eines vorgestellten Raumprogramms und mit einer Größenordnung von 500 Sitzplätzen weiter voranzutreiben.
  • Nachdem 2019 mit dem Wettbewerbsbeitrag des Siegerbüros Nieto Sobejano Arquitectos ein erster Entwurf für die Veranstaltungshalle vorlag wurden die Anforderungen an Technik und Ausstattung verfeinert. Hierbei stand und steht Herr Heiner Heumann als langjähriger ehemaliger Leiter des Gebäudemanagement des Staatstheaters in Braunschweig der Stadt beratend zur Seite.
  • Die Einschätzung von Herrn Heumann zur Veranstaltungshalle lautet: „Eine multifunktionale Halle dieser Größe und Ausstattung an diesem Ort ist eine einmalige Chance für Goslar.“
  • Mittlerweile liegen auf dieser Grundlage Vorentwurfsplanungen des Architektenbüros vor, die die Erwartungen an die Leistungsfähigkeit der Veranstaltungshalle nicht nur erfüllen, sondern in Teilen übertreffen.
  • Kaum ein Veranstaltungsformat erscheint aufgrund der Ausstattung und der Multifunktionalität der Veranstaltungshalle unmöglich. Mit bis zu formatabhängigen 600 Sitzplätzen und 800 Stehplätzen sowie durch Hinzuziehung multifunktionaler Nebenräume der Möglichkeit auch Messen und Ausstellungen umfangreich abzubilden bietet die Veranstaltungshalle ein breites Spektrum an unterschiedlichsten Nutzungsvarianten.

Gefährdung des Gesamtvorhabens

Gefährdung des Gesamtvorhabens
  • Die geplante Veranstaltungshalle steht in einem untrennbaren Kontext mit der Gesamtentwicklung des KaiserPfalzQuartiers also mit der Errichtung des Hotels und der Tiefgarage sowie mit der Neugestaltung des geplanten Stiftsgartens auf dem Parkplatz vor der Kaiserpfalz.
  • Der komplette Hochbau basiert auf dem Entwurf des Architektenbüros Nieto Sobejano Arquitectos, das den von der Tessner-Gruppe ausgelobten Architekturwettbewerb 2019 gewonnen hat.
  • Hotel, Veranstaltungshalle und Tiefgarage bilden einen im Sockelgeschoss miteinander verbundenen Gebäudekomplex. Eine Realisierung des Vorhabens ohne den Bestandteil der Veranstaltungshalle ist bereits aus diesen Gründen nicht möglich.
  • Zudem wird nach Aussage des Investors ohne die Veranstaltungshalle weder das Hotel, noch die Tiefgarage gebaut. Damit wäre eine Gesamtinvestition von ca. 70 Mio. EUR in die Entwicklung Goslars hinfällig

Die Beendigung der Entwicklung bedeutet erneuten Stillstand

  • Potentielle anderweitige Investoren, die sich für eine Entwicklung des Areals interessieren sind der Stadt Goslar nicht bekannt.
  • Der Prozess würde wieder bei Null anfangen müssen, denn jede geplante Entwicklung in welcher Form auch immer bedeutet einen erneuten Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten, wie z. B. mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege, ICOMOS und der UNESCO.
  • Inwieweit ein potentieller neuer Investor auf die Wünsche und Bedürfnisse der Goslarer Stadtgesellschaft eingeht und nicht allein wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund rückt oder einer Bürgerbeteiligung im gewohnten Umfang offen gegenüber steht vermag niemand zu sagen.
  • Dass aber ein potentieller neuer Investor der Stadtgesellschaft im Rahmen der Entwicklung des Areals zusätzlich ein Geschenk von 10,5 Mio. EUR überreicht, scheint doch eher unwahrscheinlich.
  • Ein Ende der Entwicklung des KaiserPfalzQuartiers bedeutet aber in jedem Fall einen erneuten jahrelangen, vielleicht sogar jahrzehntelangen Stillstand in Form einer unansehnlichen Fläche am Fuße der Kaiserpfalz.

Statements zum Thema KaiserPfalzQuartier

Ratsherr Niklas Prause

Für mich ist das Kaiserpfalzquartier eine klare Investition in die Zukunft unserer Stadt Goslar! Es wird nicht nur ein „städtebaulicher Schandfleck“ – wie es so schön heißt – beseitigt, sondern es bietet auch vielfältige Chancen für unsere Stadt.

Besonders die geplante Stadthalle, die aus meiner Sicht das Herzstück, der ganzen Investition darstellt besitzt großes Potential, nicht nur was ihre Nutzung als Halle für Kulturveranstaltungen betrifft. Auch Tagungen oder Messen sind möglich. Um Tagungen wie den Niedersächsischen Philologentag oder der Verkehrsgerichtstag in Goslar zu behalten, ist eine solche Tagungsmöglichkeit essentiell. Ebenso wenn die Stadt für weitere Tagungen  attraktiv werden will. Eine Nutzung als Hörsaal für den wachsenden Studiengang Digital Technologies oder gar in Zukunft weitere in Goslar angesiedelte Studiengänge ist denkbar. Und auch Sportveranstaltungen sollten als mögliche Nutzung mitberücksichtigt werden. Ganz zu schweigen von Abschlussbällen oder anderen Schulveranstaltungen.

Die möglichen Nutzungen sind also vielfältig. Allerdings kommt der Stadtverwaltung damit nach Fertigstellung auch die Aufgabe zu diese Halle entsprechend zu bedienen und mit verschiedenen Veranstaltungen, auch große Teile der Bevölkerung anzusprechen. Wenn das der Fall ist, bin ich überzeugt, dass vor allem die Stadthalle einen großen gesellschaftlichen Mehrwert bieten kann.

Stellen wir das einzelne Element der Stadthalle wieder zurück in seinen Kontext: Die Gesamtinvestition in das Kaiserpfalzquartier zeigt ganz deutlich, dass in unserer Stadt – entgegen kritischer Stimmen – doch etwas gemacht wird. Neben den oben genannten Chancen der Halle, sehe ich ebenfalls eine Reihe von Synergien mit Innenstadthandel und Gastronomie, die besonders durch Tagungsgäste  als Ergänzung zu herkömmlichen Touristen profitieren können. Die Investitionen die getätigt werden, können dafür sorgen, dass der klassischen Tourismus, auf den man sich nicht allein verlassen sollte, wie verschiedenen Krisen gezeigt haben, um den Tagungstourismus erweitert werden kann. So wird auch die Goslarer Innenstadt profitieren können.

Das Kaiserpfalzquartier ist eine große Chance und ein eindeutige Investition in die Zukunft, wovon sowohl die Stadtgesellschaft als auch der Innenstadthandel und die Gastronomie profitieren können.

Henning Wehrmann (Bürgerliste)

Die Bürgerliste begrüßt den Bürgerentscheid als Element der direkten Demokratie. Die Goslarerinnen und Goslarer erhalten so die Gelegenheit, selbst zu entscheiden, ob sich die Stadt mit Steuergeldern in zweistelliger Millionenhöhe an einer Stadthalle beteiligen soll. Zusätzlich sind noch jährliche Folgekosten von über 500.000 Euro aufzubringen, wobei inflationsbedingte Mehraufwendungen noch nicht berücksichtigt sind.
 
Nach den derzeit bekannten Zahlen wird also jeder Goslarer und jede Goslarerin - egal, ob Baby oder Greis - allein für den Bau der Halle mit 278,30 Euro zur Kasse gebeten. Für 2 ½ Tage Verkehrsrichter-Tagung im Jahr ist das eine stolze Summe. Und ob eine Stadthalle der geplanten Größe tatsächlich die gewünschten Events und Konzerte nach Goslar bringen kann, steht in den Sternen. Denn Veranstaltungsfachleute sagen uns immer wieder, dass sich große Konzerte in derartigen Hallen nicht wirtschaftlich durchführen lassen.

Ein Ersatz für das geschlossene Odeon-Theater mit seinen über 840 Sitzplätzen wird die Stadthalle mit 450-570 Sitzplätzen nie sein. Für kleinere Events und die viel zitierten Abi-Abschlussfeiern gibt es in Goslar genug Alternativen: Schlosserei im Bergbaumuseum, Tagungszentrum am Achtermann, Kaiserpfalz und Lindenhof. Einige dieser Lokalitäten können eine Modernisierung vertragen, dafür sind aber nicht die Millionenbeträge notwendig, die für die Stadthalle aufgerufen werden. 

Beim Kaiserpfalzquartier war ohnehin alles ganz anders gedacht als es jetzt kommt. Herr Tessner und seine TesCom sind in den Planungsprozess erst eingestiegen als mit dem ECE-Einkaufszentrum Konkurrenz für Tessners Kaiserpassage drohte. Als Alternative bot die TesCom ein Hotel mit Tiefgarage und eine Kunsthalle mit Werken von Kaiserringträgern an. Das Projekt sollte für die Stadt kostenneutral sein.

Sehr bald wurde deutlich, dass sich eine Kunsthalle an diesem Ort zu einem Zuschussgeschäft entwickeln würde und das Projekt einer Multifunktionshalle war geboren. Die Baukosten wurden auf 6,5 Mio. Euro gedeckelt und sollten vollständig vom Investor getragen werden. Außerdem sagte Herr Tessner einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 200.000 Euro zu. Dann kam es, wie es kommen musste: Die Kosten explodierten auf fast 20 Mio. Euro. Für diese Steigerung werden nicht nur die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten. Es werden auch andere, wichtige Investitionsvorhaben gestrichen oder verschoben; z.B. ein wirksamer Hochwasserschutz für Goslars Altstadt mit einem Entlastungstunnel oder das lange geforderte Kultur- und Bildungszentrum für Goslars größten Stadtteil Jürgenohl.

Aber nicht nur die Finanzierung der Stadthalle stellt ein Problem für Goslar dar. Das gesamte Projekt „Kaiserpfalzquartier“ hat sich in die falsche Richtung entwickelt. Zwischenzeitlich haben die Altstadt-Hotels „Kaiserworth“ und „Brusttuch“ ihre Pforten geschlossen. Wenn nun ein neues Hotel am Rande der Altstadt entsteht, gehört nicht viel Fantasie dazu, um zu erkennen, dass die historischen Traditionshäuser keine wirtschaftlich darstellbare Zukunft mehr haben. Verfall in der Altstadt kann sich eine Weltkulturerbe-Stadt Goslar aber nicht leisten.

Viele Hauseigentümer und -eigentümerinnen haben uns im Zusammenhang mit der Pfalzquartier-Planung wiederholt auf das „Zwei-Klassen-Baurecht“ angesprochen. Während für die einfachen „Häuslebauer“ kleinlichste Auflagen der Denkmalpflege gelten, wird für das TesCom-Projekt das Gestaltungshandbuch außer Kraft gesetzt. Flachdächer, klotzförmige Gebäude mit ungegliederten Fassaden und übergroßen Glasflächen ohne Sprossenteilung vermitteln eine Architektur-Sprache, die nicht in die Nachbarschaft der Kaiserpfalz passt.

Darum unterstützte ich den Bürgerentscheid und stimme am 7. April mit Ja – damit es künftig nicht heißt: „Goslar VERbaut Zukunft!“

Stadt Goslar

Der Rat der Stadt Goslar hat beschlossen, das Entwicklungsvorhaben „KaiserPfalzQuartier“ in seiner jetzigen Ausprägung und in seinem jetzigen Planungsstand weiter voranzutreiben und umzusetzen.

Der mit der Entwicklung des KaiserPfalzQuartiers einhergehende Prozess wurde dabei von vielen Seiten als „beispielhaft“ bezeichnet. Mit der Beauftragung des Städtebaulichen Zielkonzeptes im Jahre 2015 begann zusätzlich zu der seit 2012 bestehenden Lenkungs-gruppe eine umfassende und breite Bürgerbeteiligung. Diese zog sich auch durch den weiteren Entwicklungsprozess mit Informationsveranstaltungen zu den beiden Architektur-wettbewerben und zu verschiedenen Planungssachständen über unterschiedliche Ausstellungen bis hin zu Entwicklungsgesprächen mit einzelnen Interessenvertretungen. Und auch die politischen Entscheidungen waren über den ganzen Prozess hinweg von einer mehrheitlichen Beschlusslage getragen.

Die Vorteile, die die Stadtverwaltung von Beginn an in der Projektentwicklung gesehen und vorangetrieben hat liegen auf der Hand: neben der Aufwertung des vorhandenen städtebaulichen Missstandes, den zu erwartenden neu geschaffenen 50 Vollzeit-Arbeitsplätzen im Bereich des Hotelbetriebs, den absehbaren Impulsen für Wirtschaft, Innenstadt und Tourismus, der Schaffung eines qualitativ hochwertigen Tagungsangebots, der Gestaltung einer historisch geprägten, wertvollen und zum Verweilen einladenden Stiftsgartenanlage ist insbesondere das zukünftige Angebot der geplanten Veranstaltungshalle ein wesentliches Kriterium. Hier wird ein Raum für das vielfältige kulturelle Leben in unserer Stadt und für Begegnungen der gesamten Stadtgesellschaft entstehen. Ein Ort, der wegen seiner gemeinnützigen Grundausrichtung auch für kleines Geld erleb- und nutzbar sein wird und trotzdem mit einer qualitativ sehr guten Ausstattung und einem hohen Grad an Multifunktionalität hohen Ansprüchen gerecht werden wird.

Dies hat der Rat der Stadt Goslar in den zurückliegenden Jahren durch wiederholte Beschlüsse punktuell wie auch in der Gesamtheit immer wieder mit großer Mehrheit beschlossen. Zuletzt im März 2022 mit der Sitzungsvorlage 2022/006, in der die Politik über die aktuelle Kostenentwicklung insbesondere mit Blick auf die geplante Veranstaltungshalle informiert wurde. Trotz der - angesichts weltweiter Krisen - erwartbaren Kostensteigerung war sich der Rat der Stadt Goslar mit großer Mehrheit sicher, im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung und vor dem Hintergrund der großzügigen und nicht selbstverständlichen finanziellen Unterstützung durch den Investor an dieser einmaligen Chance für die Projektentwicklung festzuhalten.

Politik und Verwaltung haben in den zurückliegenden Jahren bei einer Vielzahl an Großprojekten (Rathaus Goslar, Kulturmarktplatz, etc.), die jeweils aus unterschiedlichsten Gründen mit nicht unerheblichen Kostensteigerungen einher gingen, durch einen konservativen und verantwortungsvollen Umgang mit den städtischen Finanzen unter Beweis gestellt, dass die Stadt Goslar den erforderlichen Grad der Leistungsfähigkeit besitzt.

Dabei dürfen auch die sowohl für zurückliegende Projekte als auch insbesondere für das KaiserPfalzQuartier gewonnenen Fördermittel von Land und Bund nicht unerwähnt bleiben. Ohne diese finanzielle Unterstützung durch die in Anspruch genommenen Fördermittel sowie die finanzielle Unterstützung des Investors könnte sich die Stadt Goslar eine alleinige Entwicklung dieses für die Stadtentwicklung Goslars und die gesamte Stadtgesellschaft so wichtigen Areals nicht bewerkstelligen.

Die Stadt Goslar ist aufgrund der Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren im Entwicklungsprozess dieses sensiblen Areals davon überzeugt, nicht nur im Auftrage der Politik bis heute den richtigen Weg für das KaiserPfalzQuartier beschritten zu haben, sondern auch im Sinne und gerade auch für die Stadtgesellschaft Goslars das Richtige getan zu haben.

CDU Kreisverband Goslar

In Zeiten des Wandels und der Herausforderungen ist der Blick auf das langfristige Wohl der Stadt entscheidend. In diesem Kontext setzt sich die CDU dafür ein, dass das Projekt „Kaiserpfalzquartier“ im Sinne einer positiven Stadtentwicklung entsteht. Für uns ist der Bau der Stadthalle noch viel mehr – es ist ein Versprechen für Wachstum, Kultur und Zusammenhalt in Goslar, der unserer Stadt und ihren Menschen neue Horizonte eröffnet und ihre Gemeinschaft stärken wird.

In einem nunmehr über 10jährigen Entwicklungsprozess erinnern wir an das engagierte Mitwirken Goslarer Bürgerinnen und Bürger einhergehend mit einer Verzahnung von Politik, der Interessen des Investors, Ideen der Stadt sowie externer Expertise bei den Wettbewerben, basierend auf Entwicklungsvereinbarungen zwischen Stadt und Investor, die für uns verbindlich sind und Verlässlichkeit dokumentieren.

Die CDU vertritt folgende Standpunkte:

  • Wir meinen, dass dieses Invest eine Gesamtbetrachtung des Prozesses verdient und nicht nur losgelöst die Betrachtung um die städtische Beteiligung bei der Veranstaltungshalle (die uns zudem auch in Zukunft Einfluss auf die Nutzung gewährt).
  • Wir meinen, dass wir den klimaverträglichen Nutzen, indem ca. 50 % einer vollversiegelten Fläche in eine besondere Grünanlage mitten in der Innenstadt vor dem bedeutendsten Gebäude unserer Stadt – der Kaiserpfalz – umgewandelt werden, positiv bewerten müssen.
  • Wir meinen, dass das Projekt im Kontext und mit weiteren Synergien und Chancen zu bewerten ist, in der es die einmalige Atmosphäre Goslars als Tagungsort auszubauen gilt, um diese Effekte für unsere Hotel-, Gastronomie- und Handelsbetriebe in der Innenstadt zu nutzen. So entsteht ein Wirtschaftskreislauf, bei dem Goslar insgesamt profitiert.
  • Wir meinen, dass wir im Rahmen der Betriebskosten und des Betreiberkonzepts Steuerungsmittel haben werden und in der Bauphase die Tescom bezüglich der Kosteneinhaltung bessere Möglichkeiten der Einflussnahme hat.
  • Wir meinen, dass wir in der Abwägung von Chancen und Risiken ein Plus bei den Chancen haben, auch mit neuen Kulturangeboten in der Veranstaltungshalle und bei der Entwicklung des neuen Studiengangs „Digital Technologies“.
  • Wir meinen, dass Kritik an der Entwicklung sein darf. Wir meinen aber auch, dass bei ablehnender Haltung das Aufzeigen von Alternativen dazugehören sollte. Ein Verharren im IST-Zustand kann es nicht sein.

Für uns ist das Pfalzquartier und dessen Entwicklung eine historische Herausforderung der Stadtentwicklung, die es in solcher Dimension und Tragweite die nächsten Jahrzehnte wahrscheinlich nicht wiedergeben wird. In der Tragweite der Entscheidung einhergehend mit dem Zukunftsvertrag und der Städtefusion.

„Unsere Aufgabe muss es sein „Werte zu erhalten“, aber sollte es auch sein „Werte zu schaffen, auch im Weltkulturerbe“.

Die CDU-Ratsmitglieder sagen „Nein“ zum Bürgerentscheid und damit „JA“ zur Entwicklung des Kaiserpfalzquartiers.

Ratsgruppe GRÜNE PARTEI 42

Knapp 14 Mio € soll die Stadt als Zuschuss für den Bau einer Veranstaltungshalle aufbringen. Unsere Ratsgruppe ist der Meinung, dass das, auch auf viele Jahre verteilt, zu viel ist und Rat und Verwaltung diesen Betrag sinnvoller zum Wohl der Stadtgesellschaft einsetzen können. Denn wir sind uns sicher, bei diesen vorhergesagten Baukosten wird es nicht bleiben. Allgemeine Baukostensteigerungen werden auch an diesem Projekt nicht vorübergehen und die Tescom übernimmt entstehende Mehrkosten erst nach Vertragsunterzeichnung . Eingeplant sind hier noch nicht die jährlichen Betriebskosten, die in Zukunft den Haushalt Jahr für Jahr belasten werden. Geschätzt werden diese derzeit auf rd. 515.000€ jährlich, ein Betreiberkonzept liegt noch nicht vor und Steigerungen sind unvermeidbar.

Bei den Bau- und Betriebskosten handelt es sich um freiwillige Ausgaben, die der Stadt für Maßnahmen zur Verfügung stehen, die keine Pflichtaufgaben sind. Also für den Betrieb von Schwimmbädern, die Unterstützung von Vereinen und Stadtfesten, für Extras für Schulen und Kindergärten, die Unterhaltung/Ausbau von Spielplätzen, den Bau von Radwegen, etc. Das Budget dafür ist begrenzt und wenn ca. 14 Mio in den Bau der Halle fließen, auch auf mehrere Jahre verteilt, fehlt das Geld an anderer Stelle.

Das Land versprach, als Zuschuss zur Finanzierung, eine Fördersumme von bis zu 3,2 Mio Euro, letztlich auch finanziert durch Steuergelder. Hierbei ist noch ungewiss ob und wieviel von der Summe letztendlich tatsächlich fließen wird, denn jedes Förderprogramm fordert verbindlich einzuhaltende Bedingungen, deren Nichteinhaltung den Erhalt der Fördersumme riskiert.
Gerade dieser Tage wird immer wieder propagiert, die Stadthalle sei für alle da, auch für die Jugend. Aber am Ende wissen wir, dass Jugendliche nur in einem bestimmten Rahmen geduldet werden, z.B. bei einer Abifeier, im Rahmen eines Konzertes oder ähnliches. Als Ort, an dem sich junge Menschen frei entfalten können, eignet sich die Stadthalle, mit Verlaub, nicht. Da bringen auch die vielfältigen Versprechen nichts.

Der Jugendarbeit, die Pflichtaufgabe einer Kommune ist, kann man in der Stadthalle nicht adäquat nachkommen. Diese kann nur dort stattfinden wo Jugendliche auch für sich sein und Räume für sich entdecken und entwickeln können. Die Aussage, die Halle sei auch für Jugendliche halten wir für Schönfärberei. Abgesehen davon ist unserer Meinung nach die Halle zu klein konzipiert und wird nicht all die Möglichkeiten bieten, die gewünscht sind.

Die angebotenen Lösungen für den Wegfall der Parkplätze halten wir nicht für befriedigend. Schon lange fehlen Investitionen in ein Parkleitsystem oder digitale Lösungen für die Parkplatzsuche. Eine verkehrsärmere Stadt, die wir durchaus begrüßen, durch den Wegfall von Parkplätzen zu erzwingen, halten wir für abenteuerlich, Konzepte fehlen nach wie vor.
Die vorhandenen, nicht ausgelasteten, Parkhäuser glänzen nicht durch in der Größe angepasste Parkflächen und die Ausstattung mit ausreichender Anzahl von Ladesäulen.

Als wir vor vielen Jahren, in anderer Zusammensetzung, unsere Bereitschaft signalisiert haben, das Projekt mitzutragen, standen Baukosten von 6,5 Millionen Euro im Raum, die komplett vom Investor getragen werden sollten, es handelte sich also um ein „Geschenk“. Darauf sollte, für 20 Jahre, ein Betriebskostenzuschuss von jährlich 200.000 € folgen. Diese Summen sind nun nicht mehr aktuell, die Stadt soll nun zum „Geschenk“ mehr als das Doppelte dazuzahlen. Nicht mit uns!

Der Bürgerentscheid ist gelebte Demokratie!

Unsere Gruppe begrüßt den Bürgerentscheid zur finanziellen Beteiligung der Stadt am Bau der Stadthalle im Kaiserpfalzquartier. Ist es doch ein legitimes, demokratisches Mittel Bürgerinnen und Bürger der Stadt entscheiden zu lassen, welche Projekte in der jeweiligen Kommune vorangetrieben werden sollen.
Eine Stadthalle steht für viele private und öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung, bietet Raum für Tagungen und bringt vielleicht auch wieder Veranstaltungen in die Stadt. Wollen wir dafür fast 14 Millionen Euro in die Hand nehmen?

Hier dürfen die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, ob sie bereit sind, dafür Geld zur Verfügung zu stellen und andere Projekte hintenan zu stellen. 10% der Wahlberechtigten dieser Stadt, das sind mehr als 4400 Menschen, haben mit ihrer Unterschrift den Wunsch geäußert, selbst entscheiden zu dürfen, das ist jetzt in Goslar erstmalig möglich.
„Ist mir die Halle das wert oder nicht“, dieser Entscheidung müssen sich jetzt die Wahlberechtigten stellen und können am 7.4. zur Abstimmung gehen.
Unsere Gruppe wird selbstverständlich jede Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt respektieren.

FDP-Ratsfraktion

Als die Stadt Goslar vor 25 Jahren das Bundesgrenzschutzgelände erwarb, war klar, dass dieses Grundstück in der Nähe der geschichtsträchtigen Kaiserpfalz und der historischen Innenstadt einen besonderen Stellenwert und eine große Chance zur Entwicklung der Stadt beinhaltete. Allerdings konnten sich weder Rat noch Verwaltung, aber auch die Bürger, lange Jahre nicht über eine zukunftsträchtige Nutzung einigen.

Der jetzige Vorschlag, dort ein privates Hotel der gehobenen Klasse und eine städtische Veranstaltungshalle zu bauen, wird nun seit ca. 10 Jahren, unter Einbindung der Bürger, der Politik und des Denkmalschutzes intensiv diskutiert. Zwar finden nicht alle Ergebnisse der Architekten- und Gestaltungsausschreibung die Zustimmung der FDP, die sich mehr Berücksichtigung der Vorstellungen des Geschichtsvereins gewünscht hätte, aber die Entscheidungen der eingesetzten Fachgremien stehen fest und werden deshalb auch von uns akzeptiert.

Im Laufe der langen Beratungszeit sind die Baukosten für die Halle, um diese geht es im anstehenden Bürgerentscheid, massiv aus dem Ruder gelaufen. Die von der Tessner Stifung einst  eingeplanten Baukosten von ca. 6,3 Mio. € haben sich mittlerweile auf über 20 Mio. € erhöht. Zwar hat der Stifter zusätzlich 4,0 Mio. € für die Unterhaltung in den nächsten 20 Jahren zugesagt, aber trotzdem wird sich die reale Haushaltsbelastung der Stadt durch die Halle vermutlich auf bis zu 400.000 € jährlich ausweiten. Dazu kommen noch ausstehende  schwierige Entscheidungen im Bereich der Parkplätze, der Tourismus Bushaltestellen und der Gestaltung der Betreibergesellschaft.

Die FDP setzt sich für die Aufnahme der Hotelgesellschaft in die Betreibergesellschaft und für einen gemeinsamen Betrieb der Halleal ein. Zwar sollte die Stadt in der Gesellschaft die Mehrheit haben, aber die Geschäftsführung kann nicht in den Händen der Stadtverwaltung liegen, sondern muss von speziell ausgebildeten Hotel- bezw. Tourismusfachleuten verant-wortet werden.

Die städtischen Interessen können durch eine klare Nutzungs- und Gebührensatzung, die der Rat beschließt, abgesichert werden. Grundsätzlich freut sich die FDP, dass diese moderne Veranstaltungshalle mit vielen kulturellen Möglichkeiten erstellt werden kann. Dieses ist nur durch die großzügige finanzielle Unterstützung der Familie Tessner möglich. Es sollten sich aber auch die Befürworter über die verbleibenden Betriebskosten dieser vielseitig zunutzenden Halle im Klaren sein, denn die Nutzung wird für niemanden zum Nulltarif möglich sein.

Als polemisch ist jedoch die Behauptung der Hallengegner einzuordnen, dass wichtige städtische Unterhaltungsmaßnahmen, wie die Straßensanierung, Ausbau von Kitas, Unterhaltung von Schulen oder allgemeinen Bildungseinrichtungen bei den anstehenden Folgekosten durch den Hallenbau nicht mehr gewährleistet werden können. Allerdings ist ehrlicherweise damit zu rechnen, dass andere nicht so dringliche Investitionsvorhaben der Stadt zeitlich verschoben und nicht sofort umgesetzt werden können.

Nach intensiver Abwägung aller Vor- und Nachteile hat sich die FDP-Ratsfraktion für den Bau der städtischen Halle auf Basis der heutigen Finanzierung ausgesprochen. Die Gesamt-investition Kaiserpfalzquartier wird den Tourisimus, das Kulturangebot und die Attraktivität Goslars stärken sowie das vorhandene Übernachtungsangebot deutlich modernisiert. Dieses  Bauvorhaben hat aus unserer gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Sicht zurzeit absoluten Vorrang. Die FDP Goslar wird aber sehr darauf achten, dass die noch offenen Fragestellungen kostenbewußt und lastengerecht für alle Bürgergruppen unserer Stadt gelöst werden.

SPD-Ratsfraktion

Menschen brauchen Orte der Begegnung. Begegnungen stärken den sozialen Zusammenhalt, geben Impulse für Bildung und Kultur und machen einen Wohnort zum attraktiven Lebensraum.

Deshalb unterstützt die SPD Ratsfraktion das Projekt Kaiserpfalz-Quartier, denn wir sind überzeugt, dass alle Goslarer Bürgerinnen und Bürger davon profitieren werden.

Ein neuer und wertvoller Stadtraum entsteht - ein Ort an dem sich Menschen austauschen und Erlebnisse teilen können. Dass das möglich ist, ist das Ergebnis einer langjährigen Planung unter Einbeziehung zahlreicher Akteure aus der Mitte unserer Stadtgesellschaft und mit Unterstützung erfahrener und zuverlässiger Partner. Nach jahrzehntelangem Stillstand wird ein baulicher Schandfleck inmitten des Welterbes beseitigt und endlich in soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Zukunft investiert. Theater, Konzerte, Tagungen, Vorträge, Lesungen, Bälle und, und, und - die neue Stadthalle wird über moderne Technik verfügen und sich dank flexibler Einbau- und Bühnenelemente den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer anpassen.

Mit einer Bühnengröße von bis zu 120 qm für bis zu 86 Musikerinnen und Musiker und bis zu 600 Sitz- und 800 Stehplätzen lassen sich Konzerte aller Stilrichtungen sowie Theateraufführungen in allen Sparten realisieren. Kleinere Räume für Podiumsdiskussionen, Lesungen oder andere Darbietungen können abgetrennt werden.

Derartige Möglichkeiten existieren in unserer Stadt seit Schließung des Odeon-Theaters nicht mehr. Der Kulturmarktplatz, das Weltkulturerbe Rammelsberg Museum & Besucherbergwerk, private Gastronomiebetriebe oder die Goslarer Kirchen verfügen weder über entsprechende  Ausstattung noch räumliche und/oder personelle Kapazitäten. Und: nicht Konkurrenzdenken, sondern  ein vielfältiges Angebot unterschiedlicher “Locations” zeichnen das kulturelle Leben unserer Stadt weit über ihre Grenzen hinaus aus.

Neben der multifunktionalen Stadthalle entstehen im Kaiserpfalz-Quartier zusätzlich ein modernes Hotel mit Restaurant, eine Tiefgarage, ein Dachgarten und eine neue Grünfläche mitten im Stadtkern. Dass sich aus diesen Angeboten sinnvolle Synergien ergeben, wurde von Anfang an in die Planungen einbezogen und schafft Variabilität für die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten.

Damit die neue Veranstaltungshalle allen Goslarer Bürgerinnen und Bürgern, KiTas, Schulen und ehrenamtlichen Akteuren gleichermaßen zugutekommt, muss die Stadt einen finanziellen Beitrag dafür leisten. Dieses finanzielle Engagement stellt sicher, dass die Halle zukünftig im Sinne der Öffentlichkeit und nicht nur im Interesse einer Gewinnmaximierung betrieben wird.

Die SPD Ratsfraktion hat sich schon immer und in allen Ortsteilen für eine verlässliche Finanzierung von Begegnungsstätten und Dorfgemeinschaftshäusern engagiert. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern und gilt ganz besonders für die zukunftsweisende Investition in das Kaiserpfalzquartier - im und für die Herzen unserer Stadt.

Bürgerentscheid: Wahlergebnis ist amtlich festgestellt

Goslar stimmt mehrheitlich für die finanzielle Beteiligung der Stadt am Bau der Veranstaltungshalle

Am 10. April wurde das amtliche Endergebnis des Bürgerentscheids vom 7. April 2024 in der Stadt Goslar zu der Fragestellung “Sind Sie beim Neubau der Veranstaltungshalle im KaiserpfalzQuartier gegen eine finanzielle Beteiligung der Stadt an den Baukosten?” vom Abstimmungsausschuss festgestellt. Das Abstimmungsergebnis wurde hiernach wie folgend ermittelt: Von 39.431 Wahlberechtigten stimmten 14.811 Wählerinnen und Wähler ab. Damit lag die Wahlbeteiligung bei 37,56 Prozent. Bei 38 ungültigen Stimmzetteln waren damit 14.773 Stimmzettel gültig. Davon entfielen 6.732 Stimmen auf „Ja“ und 8.041 Stimmen auf „Nein“. Der Abstimmungsausschuss hat festgestellt, dass das notwendige Quorum in Höhe von 20 Prozent der Wahlberechtigten der vorherigen Kommunalwahl des Jahres 2021 – das waren seinerzeit 40.094 Wahlberechtigte – nicht erreicht wurde. Der Bürgerentscheid ist damit nach §33 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht verbindlich.

Abstimmungsbekanntmachung

Amtliches Endergebnis des Bürgerentscheides vom 07.04.2024
Eine Fotomontage des künftigen KaiserPfalzQuartiers in der Frontansicht.